Sachkundelehrgang zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran
Seit dem 01.01.2021 dürfen unter acht Tage alte Ferkel nur noch unter Ausschluss von Schmerzen kastriert werden. Der in Deutschland allgemein geltende Tierärztevorbehalt besagt, dass eine Narkose nur von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt durchgeführt werden darf. Mit der am 08.01.2020 in Kraft getretenen Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (kurz: FerkBetSachkV) wurde dieser Vorbehalt bei der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugunsten von sachkundigen Personen aufgehoben. Dadurch darf jede Person, die die erforderliche Qualifikation mitbringt, nach Erlangung der Sachkunde die Inhalationsnarkose mit Isofluran ohne Anwesenheit einer Tierärztin/ eines Tierarztes durchführen.
Für die Erlangung der Sachkunde muss ein theoretischer und ein praktischer Teil absolviert und bestanden werden. Der theoretische Teil vermittelt alle notwendigen Kenntnisse, die nach der FerkBetSachkV erforderlich sind. Dieser Teil endet mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Nach der erfolgreich bestandenen theoretischen Schulung folgt eine Praxisphase. Diese findet z. B. auf dem eigenen Betrieb unter Aufsicht des/r bestandsbetreuenden Tierarzt/Tierärztin statt. Die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten erfolgt durch die zuständige Behörde.
Der Preis richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden:
Landwirte aus Niedersachsen: 348,- €
Landwirte aus anderen Bundesländern: 448,- €
Die Inhalte dieser theoretischen Schulung sind folgende:
Tierschutz und Arzneimittelrecht
Anatomie und Anomalitäten
Physiologie und Narkosefähigkeit
Schmerzausschaltung und Narkoseüberwachung
Kastration
Ungeplante Narkoseverläufe
Tierarzneimittel
Hygiene und Desinfektion
Narkosegeräte
Weitere Termine
AnmeldungGutscheinVon: Di 29.10.24Bis: Mi 30.10.24Dauer:
2 Tage Preis: siehe TextVerpflegung: MöglichÜbernachtung: Möglich
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