Pflanzenschutz Fortbildung für Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Gemeinden
Alle Sachkundigen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme zum Pflanzenschutz teilzunehmen.
Diese Internetseite nutzt Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Diese Cookies werden temporär auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind in Ihrer Gültigkeit zeitlich beschränkt. Es werden keine Cookies von Drittanbietern (Third-Party-Cookies) verwendet. Außerdem haben Sie Möglichkeit, dass Ihre zukünftigen Besuche für ausschließlich interne statistische Zwecke erfasst werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung sowie dem Impressum.