Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen und der Stadt Bremen im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" - ELER - mit dem Durchführungsprogram "Pfeil" - Programm für Entwicklung im ländlichen Raum hat das Ziel, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikation zu erreichen und dabei die persönliche Kompetenz und Motivation zu steigern.
Aufgrund der Bearbeitungszeit der Führerscheinunterlagen (müssen vom Fahrschüler selbst gestellt werden) durch das zuständige Straßenverkehrsamt, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Vorstellung zur Prüfung leider nicht garantiert werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich ist.
Förderfähig sind Teilnehmer, die ihren ersten Wohn- oder Betriebssitz oder einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen haben.
- Auszubildende im Agrar- und Forstbereich und Gartenbau, hierzu gehören auch:
- Berufsfachschüler (BFS) Agrarwirtschaft/Gartenbau und Abiturienten an Fachgymnasien Agrarwirtschaft ab dem ersten Schultag - auch ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
- Personen, die einen beidseitig unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorweisen können und innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen,
- angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd),
- mitarbeitende Familienangehörige i.S. des ALG (hauptberuflich im Unternehmen beschäftigt) und
- Selbständige (auch im Nebenerwerb)
Der Teilnehmer muss einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- Lohnunternehmen (Auszubildende von Lohnunternehmen "Fachkraft Agrarservice" sind nicht förderfähig).
Die Stundenansätze sind gem. Fahrschulausbildungsordnung festgesetzt.
Eine Stornierung ist ohne Gebühren möglich.
Für eine Durchführung des Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erforderlich.
Achtung:
Bitte geben Sie bei der Anmeldung formlos an, dass Sie Auszubildende(r),Arbeitnehmer(in),Selbständige(r)oder mitarbeitende(r)Familienangehörige(r) im Rahmen dieser Wirtschaftsfelder sind.
