Aufgrund der Bearbeitungszeit der Führerscheinunterlagen (müssen vom Fahrschüler selbst gestellt werden) beim zuständigen Straßenverkehrsamt, bitten wir um rechtzeitige Beantragung ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei späterem Antrag kann die Vorstellung zur Prüfung leider nicht garantiert werden. Beim Erwerb von Doppelklassen, z. B. A1 und T oder A und B, ist der vorgegebene Zeitrahmen leider nicht immer einzuhalten. Die genaue Absprache erfolgt dann während des Lehrgangs.
Folgende Schutzkleidung ist für die Motorradausbildung erforderlich:
Helm
Motorradhandschuhe
Motorradjacke incl. Rückenprotektor
Motorradhose
Motorradstiefel mit Knöchelschutz
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich ist.
Leider können wir aufgrund der aktuellen Situation innerhalb des dreiwöchigen Lehrgangs keine praktische Prüfung garantieren.
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