Zur Vorbereitung auf eine Fahrschulausbildung gehört gemäß § 68 der Fahrerlaubnisverordnung die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Dieser Lehrgang ist nicht für den "Betrieblichen Ersthelfer" bzw. die Berufsgenossenschaft geeignet.
In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen in 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
- Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
- Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
- Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
- Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
- Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
- Vergiftungen / Verätzungen
- Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
- Benutzung AED (automatischer externer Defibrillator)
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Teilnahme nur mit einem negativen Corona-Test
- Teilnahme nur mit Mindest-Sprachniveau A1
Unterrichtszeiten: 08:45 - 17:00 Uhr
Bitte bringen Sie sich zum Lehrgang Schreibmaterial mit.