Nationale Fördermöglichkeiten
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Bildungsurlaub
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub!
Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.
Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA-Nienburg:
Kurs |
Bundesland |
Link zur Abteilung |
AS Baum I (Motorsägenlehrgang) | Bremen, Hamburg, Niedersachsen | Gartenbau + Forstwirtschaft |
AS Baum II (Hubarbeitsbühne) | Bremen, Niedersachsen | Gartenbau + Forstwirtschaft |
Beschleunigte Grundqualifikation | Niedersachsen | Fahrschule + Verkehrstechnik |
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 | Niedersachsen | Industrie + Handwerk |
Elektropneumatik und Grundlagen der SPS-Technik |
Niedersachsen |
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Führerschein Klasse C und CE | Niedersachsen | Fahrschule + Verkehrstechnik |
Grundlehrgang E-Handschweißen (Lichtbogen) |
Bremen, Niedersachsen |
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Grundlehrgang MAG-Schweißen Stahl (Schutzgas) |
Bremen, Niedersachsen, Hamburg |
Industrie + Handwerk |
Grundlehrgang WIG-Schweißen |
Bremen, Niedersachsen. Hamburg |
Industrie + Handwerk |
Grundlehrgang Zerspanungslehrgang Drehen |
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Kraftfahrerweiterbildung (Module 1-5) Fachrichtung Güter- bzw. Personenverkehr | Bremen, Niedersachsen | Fahrschule + Verkehrstechnik |
Alle Kurse, die der Rechtslage im Bereich Bildungsurlaub des Landes Baden-Württemberg, und Nordrhein-Westfalen, genügen |
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg |