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Unser Wissen - Ihr Erfolg

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Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub!

Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

 

Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA-Nienburg:

Kurs

Bundesland

Link zur Abteilung

AS Baum I (Motorsägenlehrgang) Bremen, Hamburg, Niedersachsen Gartenbau + Forstwirtschaft
AS Baum II (Hubarbeitsbühne) Bremen, Niedersachsen Gartenbau + Forstwirtschaft
Beschleunigte Grundqualifikation Niedersachsen Fahrschule + Verkehrstechnik
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 Niedersachsen Industrie + Handwerk

Elektropneumatik und Grundlagen der SPS-Technik

Niedersachsen

Industrie + Handwerk

Führerschein Klasse C und CE Niedersachsen Fahrschule + Verkehrstechnik

Grundlehrgang E-Handschweißen (Lichtbogen)

Bremen, Niedersachsen

Industrie + Handwerk

Grundlehrgang MAG-Schweißen Stahl (Schutzgas)

Bremen, Niedersachsen,

Hamburg 

Industrie + Handwerk
Grundlehrgang WIG-Schweißen

Bremen, Niedersachsen. Hamburg

Industrie + Handwerk

Grundlehrgang Zerspanungslehrgang Drehen

 

Industrie + Handwerk

Kraftfahrerweiterbildung (Module 1-5) Fachrichtung Güter- bzw. Personenverkehr Bremen, Niedersachsen Fahrschule + Verkehrstechnik

Alle Kurse, die der Rechtslage im Bereich Bildungsurlaub des Landes Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, genügen

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg  

Stand: 27.01.2022