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Christian Kron

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Unser Wissen - Ihr Erfolg

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Ausbildung

Theorie

Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben. Täglich finden zwei Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) statt. Daraus ergibt sich die Mindestdauer der Ausbildung von z. B.: Ersterwerb Klasse B = 14 theoretische Unterrichte = 7 Tage.

Die Kosten für alle notwendigen theoretischen Unterrichte sind im Grundbetrag der beantragten Klasse(n) enthalten. Wir garantieren, dass die installierte Lernsoftware stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

 

Praxis

Für die praktische Ausbildung stehen, je nach beantragter Klasse, besonders geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Der Aufbau und die Dauer des Fahrunterrichts sind von verschiedenen Gesichtspunkten abhängig.

Einige Punkte sind nachfolgend genannt:

  • Vorbildung und Lernvermögen des Schülers
  • Art der angestrebten Fahrerlaubnisklasse
  • Pädagogische Gesichtspunkte
  • Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
  • Gesetzliche Vorgaben

Die praktische Ausbildung findet während der Ausbildungstage statt in Gruppen von zwei bis drei Schülern statt.

 

PKW

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 Klasse B

Ausgenommen Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre im Modelversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 3500kg, ansonsten C1E notwendig.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre im Modelversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

Motorrad

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 Klasse A

Krafträder mit Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kw. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45km/h oder Leistung über 15kW.

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

 Klasse A1

Krafträder mit Hubraum max. 125cm³ und Leistung max. 11kW oder Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h oder Leistung max. 15kW.

Hinweis: Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt!

 Klasse A2

Krafträder mit Leistung max. 35kW oder Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg.

Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

 Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45km/h oder Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor oder Leistung max. 4kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45km/h oder Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH max. 45km/h oder Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoroder Leistung max. 4kW bei Elektromotor oder Leermasse max. 350kg.

Mindestalter: 16 Jahre

Bus-/Nutzfahrzeuge

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 Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) über 3,5t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 bzw. 18 Jahre (Ausbildung zum Berufskraftfahrer). Für den gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Eingeschlossene Klasse: C1

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) mit mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre, für den gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 Klasse CE

Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) über 3,5t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen wie bei Klasse C möglich. Für den gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T; bei Besitz von D1: D1E; bei Besitz von D: DE

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig!

 Klasse C1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) über 3,5t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12t.

Mindestalter: 18 Jahre. Für den gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Eingeschlossene Klassen: BE; bei Besitz von D1: D1E

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig!

 Klasse D

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 24 Jahre (unter gewissen Voraussetzungen auch jünger). Für den gewerblichen Personenverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Eingeschlossene Klasse: D1

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 Klasse D1

Omnibusse mit mehr als acht aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre (unter gewissen Voraussetzungen auch jünger). Für den gewerblichen Personenverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!

 Klasse DE

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 24 Jahre. Für den gewerblichen Personenverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig!

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE; bei Besitz von C1: C1E

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig!

 Klasse D1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000kg zulässiger Gesamtmasse). Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre (unter gewissen Voraussetzungen auch jünger). Für den gewerblichen Personenverkehr ist zusätzlich die beschleunigte Grundqualifizierung nötig.

Eingeschlossene Klassen: BE; bei Besitz von C1: C1E

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig!

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

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 Klasse L

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit bbH max. 40km/h auch mit Anhänger darf max. 25km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bbH max. 25km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

 Klasse T

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke und bbH max. 60km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit bbH max. 40km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre