Bei uns: Sachkundelehrgang Isofluran am 23. + 24.11.2021
von Sekretariat

Seit dem 01.01.2021 dürfen unter acht Tage alte Ferkel nur noch unter Ausschluss von Schmerzen kastriert werden. Der in Deutschland allgemein geltende Tierärztevorbehalt besagt, dass eine Narkose nur von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt durchgeführt werden darf. Mit der am 08.01.2020 in Kraft getretenen Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (kurz: FerkBetSachkV) wurde dieser Vorbehalt bei der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugunsten von sachkundigen Personen aufgehoben. Dadurch darf jede Person, die die erforderliche Qualifikation mitbringt, nach Erlangung der Sachkunde die Inhalationsnarkose mit Isofluran ohne Anwesenheit einer Tierärztin/ eines Tierarztes durchführen.
Für die Erlangung der Sachkunde muss ein theoretischer und ein praktischer Teil absolviert und bestanden werden. Die Schulung zum Erwerb der theoretischen Sachkunde findet bei uns im Hause statt.