Fakten statt Schlagworte
Umweltwerbung im Handwerk
Ab dem 27. September greifen strengere Regeln für alle, die Umweltaussagen in der Werbung, auf der Website oder Kommunikation mit Kunden verwenden. Wer mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimapositiv“ oder „umweltfreundlich“ arbeitet, ohne sie präzise und nachvollziehbar zu begründen, riskiert Abmahnungen.
Die entsprechende EU-Richtlinie "Empowerment of Consumers Directive“ wurden bereits 2024 verabschiedet, tritt ab diesem Stichtag aber zusammen mit der entsprechenden Änderung des deutschen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft...mehr lesen.
Quelle: Handwerkskammer Hannover
