
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.
Der 5tägige Motorsägenkurs (AS Baum I) der DEULA-Nienburg ist in Bremen und Niedersachsen als Maßnahme der beruflichen Bildung anerkannt.
Des Weiteren liegt eine Anerkennung für die 5tägige Kraftfahrerweiterbildung Fachrichtung Güterverkehr bzw. Personenverkehr - Wochenkurs für Niedersachsen vor.