Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA-Nienburg:
·  Motorsägenkurs - AS Baum I (5tägig) für Niedersachsen, Bremen & NRW zugelassen
·  Sachkunde Hubarbeitsbühne AS Baum II (5tägig) für Niedersachsen & NRW zugelassen
·  Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 mit IHK-Zertifikat (2 Wochen) für
   Niedersachsen & NRW zugelassen
·  Fahrausweis für Baumaschinen (5tägig) für Niedersachsen & NRW zugelassen
·   Kraftfahrerweiterbildung Fachrichtung Güterverkehr bzw. Personenverkehr - Wochenkurs
   für Niedersachsen & NRW zugelassen
·  Tischler/Schreiner - Maschinenlehrgang TSM 2 (5tägig) für Bremen & NRW
·  Zerspanungstechnik Drehen (5tägig) für Bremen & NRW