Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA-Nienburg:
·  Motorsägenkurs - AS Baum I (5tägig) für Niedersachsen und Bremen zugelassen.
·  Sachkunde Hubarbeitsbühne AS Baum II (5tägig) für Niedersachsen zugelassen.
·  Kraftfahrerweiterbildung Fachrichtung Güterverkehr bzw. Personenverkehr - Wochenkurs
   für Niedersachsen zugelassen.
·  Fahrausweis für Baumaschinen (5tägig) für Niedersachsen zugelassen.