Bildungsgutschein

Geförderte Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit bzw. den Arbeitsmarktservice

Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien. Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. der Arbeitsmarktservice (SGB II) Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Erhalten Sie einen Bildungsgutschein, übernimmt die Weiterbildungskosten die Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsmarktservice. 
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt, die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Achtung: Der Gutschein hat nur eine begrenzte Einlösedauer von 3 Monaten.

Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein? 
Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind sowie Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird dann von den Beratern der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Arbeitsmarktservice getroffen.
Alle Voraussetzungen für die Förderung finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein? 
Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer (3 Monate!) bei der DEULA-Nienburg einlösen. Unser Unternehmen ist mit seinen Lehrgängen für die Weiterbildungsförderung von einer anerkannten fachkundigen Stelle zugelassen.