Ein fehlender Sachkundenachweis im Pflanzenschutz ist ein Cross Compliance- relevanter Verstoß.
Wer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft einsetzen will, muss die Sachkunde dazu haben, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entstehen kann.
Der Lehrgang umfasst folgende Bereiche
- Rechtsvorschriften (u. a. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutz-AnwendungsVO, Bienenschutzverordnung, Chemikalienrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht)
- die "gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz" und den "integrierten Pflanzenschutz"
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
- Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und deren Bekämpfung
- Aufbewahrung, Lagerung, Transport
- Anwenderschutz
- Verhüten schädlicher Auswirkungen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt und Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln
- Gerätetechnik - Grundlagen der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (Vermeiden von Abdrift, Bedienung der Geräte, Dosierung von PSM etc.)
Sachkundeprüfungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln
Im Anschluss an den Lehrgang kann die Sachkundeprüfung vor einem im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gebildeten Prüfungsausschuss abgelegt werden. Der Berufsstand kann im Prüfungsausschuss durch ein Mitglied vertreten sein. Die Prüfung besteht aus einem 50 Fragen umfassenden schriftlichen Teil und einer anschließenden 10- bis 15-minütigen mündlichen Befragung. Bei Anwendern kommt eine etwa ebenso lange praktische Prüfung am Gerät hinzu. Die Prüfung ist bestanden, wenn 80 % des schriftlichen und 70 % des mündlichen und des fachpraktischen Teils richtig gelöst worden sind. Die Zeugnisse über eine bestandene Sachkundeprüfung werden bundesweit als Sachkundenachweis anerkannt.