Die neue EU-Transportverordnung Nr. 1/2005 fordert in Art. 6 (5), dass Straßenfahrzeuge auf denen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel befördert werden, nur von Personen gefahren oder begleitet werden dürfen, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Absatz 2 verfügen.
Die DEULA-Nienburg bietet Ihnen dazu einen Grund- und einen Aufbaukurs an.
Aufbaukurs:
Für Inhaber des bisherigen Sachkundenachweises nach § 13 Tierschutztransportverordnung. Dieser Kurs ist auch für Landwirte notwendig die ihre eigenen Tiere innerhalb von 8 Stunden mehr als 65 km transportieren.